Erste Gedenkzeichen für die Opfer der »Euthanasie«-Morde entstanden in der Bundesrepublik, der DDR und Österreich in den 1950er und 1960er Jahren. Gedenksteine, -tafeln und andere frühe Formen der Erinnerung sparten jedoch weitgehend Informationen oder Erläuterungen aus. Ähnlich wie in der Gesellschaft fanden die »Euthanasie«-Opfer innerhalb der Gedenkkultur kaum Berücksichtigung.
Seit den 1980er Jahren entstanden vermehrt erfolgreiche Initiativen für Gedenkstätten und Erinnerungszeichen zum Thema. Heute befinden sich an allen Orten ehemaliger Gasmordanstalten Ausstellungen, die ausführlich über das Geschehene informieren. Viele psychiatrische Kliniken und Institute in Deutschland haben inzwischen Mahnmale und Ausstellungen initiiert. Sie erinnern die Patienten, die im Zuge der »Aktion T4« deportiert oder vor Ort Opfer der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik wurden. Auch in osteuropäischen Ländern sind in den letzten Jahrzehnten Gedenkorte zur deutschen »Euthanasie«-Aktion entstanden.
Im Unterschied zu anderen Opfern des NS-Regimes ist die Namensnennung von ermordeten Psychiatriepatienten bis heute in der Diskussion. Besondere datenschutzrechtliche Bedingungen erschweren den Anspruch, den »Euthanasie«-Opfern ihren Namen und damit ihre Würde wiederzugeben. In mehreren Gedenkstätten existieren Namensbücher, einige davon sind öffentlich zugänglich. Stolpersteine in vielen Städten greifen diesen Ansatz auf und nennen die Opfernamen am Ort ihres letzten Aufenthaltes.