Das bayerische Innenministerium bestimmte Ende 1942, dass Patienten »ohne eine nennenswerte nutzbringende« Arbeitsleistung schlechter verpflegt werden sollten. In der Anstalt Eglfing-Haar bei München wurde dies radikal umgesetzt. Der Anstaltsleiter Hermann Pfannmüller richtete zwei »Hungerhäuser« ein. Regelmäßig kontrollierte er das Gewicht der Patienten und die Speisepläne. Im Einzelfall ordnete Pfannmüller Schlafmittelgaben an, um den Tod zu beschleunigen. Von Januar 1943 bis zum Juni 1945 starben so über 440 Patienten in den »Hungerhäusern« an den Folgen der vorsätzlichen Mangelversorgung.
Daß sich mein Zustand sich hier so rasch verschlechtert hat, mag durch die innere Trostlosigkeit und traurige Umgebung bedingt sein. Ich werde von den irren Kranken blutig geschlagen; leide qualvollen Hunger, da in den schweren Kriegszeiten eine Minderung der Kost unausbleiblich. (...) Ich habe seit der Überweisung hieher 44 Pfund abgenommen und bin zur Zeit durch Schwäche und Rheumatismus in den kalten Zellen bettlägerig. (...) Ich bin nun ganz allein, habe keinen Menschen.
Brief der Patientin Eva K. aus Eglfing-Haar an einen Freund der Familie, 16.5.1943, zit. nach Sr. M. Benigna Sirl/Peter Pfister (Hg.): Die Assoziationsanstalt Schönbrunn und das nationalsozialistische Euthanasie-Programm, Regensburg 2011, S. 161f.