Das Meldebogenverfahren

Für die Auswahl der »Euthanasie«-Opfer wurden insgesamt vierzig ärztliche Gutachter, zumeist arrivierte Psychiater, angeworben. Nach Eingang der ausgefüllten Meldebögen in der »Euthanasie«-Zentrale wurden diese kopiert und die Kopien an insgesamt drei ärztliche Gutachter geschickt. Nach Durchsicht des Meldebogens trugen diese ihre Entscheidung in ein schwarz umrandetes Feld links unten auf dem Bogen ein. Ein rotes Plus bedeutete die Tötung des Patienten, ein blaues Minus sein Weiterleben. Fiel ihr Urteil nicht einstimmig aus, traf der medizinische Leiter der T4 als Obergutachter die endgültige Entscheidung.

Im Verlauf der »Aktion T4« wurden mehr als 200.000 Patienten mittels Meldebögen erfasst. Rund 70.000 Anstaltspatienten wurden von den Gutachtern selektiert und in sechs eigens eingerichteten Tötungszentren mit Kohlenmonoxid erstickt.

Video: Der T4-Meldebogen
© DFG-Erkenntnistransferprojekt
Bild: T4-Fahrer Erich Bauer mit den Gutachtern Rudolf Lonauer, Viktor Ratka, Friedrich Mennecke, Paul Nitsche, Gerhard Wischer (v.l.n.r.), 2. September 1941
T4-Fahrer Erich Bauer mit den Gutachtern Rudolf Lonauer, Viktor Ratka, Friedrich Mennecke, Paul Nitsche, Gerhard Wischer (v.l.n.r.), 2. September 1941
© Bundesarchiv-Bildarchiv B 162 Bild-00680
Bild: Meldebogen für Klara B. (1909–1940), ausgefüllt in der Wiener Heilanstalt Am Steinhof, mit Bearbeitungsvermerken und Namenskürzeln der Gutachter, 1939/40
Meldebogen für Klara B. (1909–1940), ausgefüllt in der Wiener Heilanstalt Am Steinhof, mit Bearbeitungsvermerken und Namenskürzeln der Gutachter, 1939/40
© Bundesarchiv Berlin, R179/18427