Für die Auswahl der »Euthanasie«-Opfer wurden insgesamt vierzig ärztliche Gutachter, zumeist arrivierte Psychiater, angeworben. Nach Eingang der ausgefüllten Meldebögen in der »Euthanasie«-Zentrale wurden diese kopiert und die Kopien an insgesamt drei ärztliche Gutachter geschickt. Nach Durchsicht des Meldebogens trugen diese ihre Entscheidung in ein schwarz umrandetes Feld links unten auf dem Bogen ein. Ein rotes Plus bedeutete die Tötung des Patienten, ein blaues Minus sein Weiterleben. Fiel ihr Urteil nicht einstimmig aus, traf der medizinische Leiter der T4 als Obergutachter die endgültige Entscheidung.
Im Verlauf der »Aktion T4« wurden mehr als 200.000 Patienten mittels Meldebögen erfasst. Rund 70.000 Anstaltspatienten wurden von den Gutachtern selektiert und in sechs eigens eingerichteten Tötungszentren mit Kohlenmonoxid erstickt.