Täter und Profiteure

Funktionäre in der »Kanzlei des Führers« unter der Leitung von Viktor Brack (1904–1948) setzten Hitlers »Euthanasie«-Ermächtigung durch den Aufbau einer Tötungsmaschinerie um. In der Berliner Verwaltungszentrale und in den Gasmordanstalten waren rund 500 Personen unmittelbar mit der Organisation und dem reibungslosen Ablauf der »Aktion T4« befasst. Die Justiz deckte die Mordaktion.

»Dahinter stand: dem Menschen, der sich selbst nicht helfen kann und der unter entsprechenden quälenden Leiden sein Dasein fristet, eine Hilfe zu bringen«, so Karl Brandt im Nürnberger Ärzteprozess 1947. Viele Ärzte wirkten aus persönlichem Karrierestreben, Obrigkeitsdenken oder innerer Überzeugung mit. Heilen und Vernichten gehörten für sie zusammen. Als medizinische Gutachter wählten sie die Opfer aus. In den T4-Anstalten drehten sie den Gashahn auf. In den Heilanstalten mordeten Ärzte und Ärztinnen mit Medikamenten oder ließen die Bewohner verhungern. Sie führten an todgeweihten Patienten Versuche durch oder forschten an Gehirnen von Ermordeten.

Männliche und weibliche Pflegekräfte unterstützten das ärztliche Personal bei den Gasmorden. Sie töteten mit Spritzen oder Tabletten.


Bild: Feier des Tötungspersonals in Hartheim; in der Mitte in Uniform der Tötungsarzt Georg Renno, um 1941
Feier des Tötungspersonals in Hartheim; in der Mitte in Uniform der Tötungsarzt Georg Renno, um 1941
©  National Archives and Records Administration, College Park (MD), USA
Bild: »Betriebsausflug« des T4-Personals, ca. 1940
»Betriebsausflug« des T4-Personals, ca. 1940
© Bundesarchiv-Bildarchiv B 162 Bild-08126