Das Töten von Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen war keine nationalsozialistische Idee. Schon vor 1933 wurde über »aktive Sterbehilfe« oder »Euthanasie« (griechisch: guter Tod) bei unheilbar körperlich erkrankten Menschen, aber auch bei pflegebedürftigen Anstaltspatienten und Neugeborenen mit Behinderungen diskutiert. Grundlagen dieses Denkens waren die im 19. Jahrhundert entstandenen Lehren der Eugenik / »Rassenhygiene«: Ihre Vertreter sahen die »Erbgesundheit« eines Volkes durch eine zu starke Vermehrung »erblich Minderwertiger« gefährdet. Ihre Sterilisation und Anstaltsunterbringung wurde international diskutiert.
Nach der Machtübernahme 1933 machten die Nationalsozialisten die »Rassenhygiene« zur Leitwissenschaft ihrer Gesundheitspolitik. Kernstück war das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses«, das Zwangssterilisationen ermöglichte. Die Propaganda betonte vor allem die finanzielle Belastung durch »Erbkranke«. Damit wurde das Lebensrecht von Menschen mit psychischen Erkrankungen und geistigen oder körperlichen Behinderungen in Frage gestellt.