Ab 1933 weiteten die Behörden nach politischen Vorgaben die bereits in der Weimarer Republik eingeleiteten Sparmaßnahmen in den psychiatrischen Anstalten radikal aus. Die Lebensbedingungen der Patienten verschlechterten sich durch Überbelegung, Personalkürzungen und Senkung der Pflegesätze.
Arbeitsunfähige und als unheilbar angesehene Patienten waren von den Einsparungen besonders betroffen. Ihre Ausgrenzung begann lange vor dem Zweiten Weltkrieg. Sachsen führte nach dem Vorbild der Anstalt Pirna-Sonnenstein 1938 eine Mangelkost für nicht arbeitende Anstaltsbewohner ein.
Die »Aktion T4« vollzog den Schritt von der Ausgrenzung zur systematischen Tötung arbeitsunfähiger, pflegeaufwendiger und »störender« Anstaltspatienten. Durch das Ausfüllen der Meldebögen zur Erfassung der »Euthanasie«-Opfer wirkten die Anstaltsärzte an den Morden mit. Ihre Angaben waren Grundlage der Selektionsentscheidungen über Leben und Tod der Patienten.