Hunger und Mangel, Befehl und Gehorsam bestimmten die Situation von Patienten in psychiatrischen Anstalten bis weit nach 1945 hinaus. Eugenisches Gedankengut wirkte fort; Betroffene in Bundesrepublik und DDR wurden weiterhin ausgegrenzt und stigmatisiert. In Anstalten und Heimen besserte sich die Situation erst ab den 1970er Jahren langsam.
In den ersten »Euthanasie«-Prozessen nach Kriegsende wurden wenige Täter zum Tode oder zu langer Haft verurteilt. Ab 1948 endeten viele Verfahren mit geringen Gefängnisstrafen oder Freisprüchen. Nach Ansicht der Richter hätten die Täter die Rechtswidrigkeit ihres Handelns nicht erkennen können. Die Gerichte ließen überlebende Patienten oft nicht als Zeugen zu. Die Mehrzahl der beteiligten Ärzte wurde nie zur Rechenschaft gezogen. Die deutsche Psychiatrie stellte sich ihrer Vergangenheit erst spät.
Lange stritten die Opfer und ihre Angehörigen erfolglos um Entschädigung. 1987 gründete sich in der Bundesrepublik der Bund der »Euthanasie«-Geschädigten und Zwangssterilisierten, er kämpft bis heute um eine Gleichstellung mit anderen Verfolgten des nationalsozialistischen Regimes. Erst 2007 ächtete der Deutsche Bundestag das Zwangssterilisationsgesetz.