Angeblich war Margarete als Kind schwer erziehbar. Nach der Schulzeit erlernte sie keinen Beruf, verließ ihr Elternhaus in Danzig und lebte in Frankreich und Luxemburg. Mehrfach wurde sie wegen Verwirrtheitszuständen in verschiedenen Sanatorien behandelt. Nach ihrer polizeilichen Einweisung in eine Berliner Heilanstalt beantragte der Anstaltsdirektor 1936 ihre Zwangssterilisation. Das Erbgesundheitsgericht Berlin erklärte sich zu einer Aussetzung der Unfruchtbarmachung bereit, solange sich die Patientin in einer geschlossenen Anstalt aufhielt.
Der Vormund von Margarete veranlasste daraufhin ihre Aufnahme in eine Privatanstalt in Bernau und 1939 ihre Verlegung in die Landesanstalt Eberswalde. Für Margarete bedeutete dies das Todesurteil: Im Juli 1940 wurde sie Opfer einer gezielten Mordaktion gegen jüdische Psychiatriepatienten im Deutschen Reich und gemeinsam mit zahlreichen anderen Juden in der T4-Anstalt Brandenburg/Havel mit Kohlenmonoxid getötet.
Gegenüber Angehörigen und Behörden wurde ihre Ermordung bewusst verschleiert. Im Februar 1941 erhielt das Erbgesundheitsgericht Berlin von einer »Irrenanstalt Chelm« die gefälschte Mitteilung, dass Margarete angeblich dort am 6. November 1940 verstorben sei.