Der »Aktion T4« fielen vor allem erwachsene Psychiatriepatienten zum Opfer, die schon lange in einer Anstalt waren. Sie wurden nach Nützlichkeitserwägungen selektiert: Als »Unbrauchbare« konnten sie nicht bei der Anstaltsarbeit mithelfen. Als »Störende« behinderten sie den Stationsbetrieb. Als »Pflegebedürftige« machten sie dem Pflegepersonal viel Arbeit. Als »Unheilbare« waren sie für die Ärzte nicht mehr von medizinischem Interesse. Diese Bewertungen der Patienten überwiegen bei den T4-Opfern deutlich.
Minderjährige Patienten und Fürsorgezöglinge wurden sowohl in »Kinderfachabteilungen« als auch im Rahmen der »Aktion T4« ermordet. Wichtiger Faktor für die Selektion war die sogenannte Bildungsfähigkeit – und damit der vermutete zukünftige »Nutzen« der Kinder und Jugendlichen für die Gesellschaft. Als »bildungsunfähig« eingeschätzt hatten sie ein hohes Risiko, ermordet zu werden.
Ab 1941 selektierten T4-Ärzte jüdische, nicht arbeitsfähige oder als »asozial« angesehene Häftlinge in Konzentrationslagern. Sie wurden in den Tötungsanstalten Pirna-Sonnenstein, Bernburg und Hartheim ermordet.
Sicherungsverwahrte Patienten wurden zu Beginn der »Aktion T4« gezielt ermordet. Auf Beschluss des Reichsjustizministeriums sollte ab 1943 für diese Menschen das Prinzip »Vernichtung durch Arbeit« gelten. Straffällig gewordene Personen, die als »unzurechnungsfähig« untergebracht waren, brachte die Gestapo in Konzentrationslager.
Kranke und erschöpfte Zwangsarbeiter aus Osteuropa schickte die T4-Zentrale ab 1943 in sogenannte Sammelanstalten wie die Anstalt Hadamar, wo sie ermordet werden sollten.