Karl Brandt gehört zu den Hauptverantwortlichen der NS-»Euthanasie«-Verbrechen. Als Sohn einer Offiziersfamilie 1904 im Elsass geboren und in Dresden aufgewachsen, studierte Brandt in Jena, Freiburg und Berlin Medizin. 1932 trat er in die NSDAP ein, ein Jahr später in die SA. In der SS, der er 1934 angehörte, wurde Brandt zum SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS ernannt.
Im Oktober 1939 bestellte ihn Hitler, dessen chirurgischer Begleitarzt er seit 1934 war, gemeinsam mit Philipp Bouhler zum Beauftragten für die Euthanasie-Morde. Brandt war nicht nur für Patiententötungen im Rahmen der »Aktion T4«, sondern als Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen ab 1942 auch für die dezentralen »Euthanasie«-Verbrechen der »Aktion Brandt« verantwortlich. Dabei wurden Patienten von Heil- und Pflegeanstalten verlegt und ermordet, um Bettenkapazitäten für Lazarette und Ausweichkrankenhäuser zu schaffen.
Auf Grund seiner Verantwortung für die »Euthanasie«-Verbrechen und zahlreiche medizinische Versuche in den Konzentrationslagern wurde Brandt im Nürnberger Ärzteprozess 1947 zum Tode verurteilt und am 2. Juni 1948 im Kriegsverbrechergefängnis in Landsberg am Lech hingerichtet.